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Fesselungen bei Abschiebungen


LH 588 - Hörbildpräsentation
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Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
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„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
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Tod bei Abschiebung
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Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
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Fesselungen bei Abschiebungen
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Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
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ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
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ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
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Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode
Drucksache 14/ 7904
18. 12. 2001

 

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/7719 –

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Dezember 2001 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

 

Fesselungen bei Abschiebungen

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Mai 1999 starb der sudanesische Asylsuchende A. A. infolge der Gewaltanwendung, mit der Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) seinen Widerstand gegen die Abschiebung brechen wollten. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (Nr. 47/2001) wurde A. A. für den Flug nach Khartoum mit elf Plastikfesseln, vier Klettbändern und einem 4,90 Meter langen Seil verschnürt.Weil er sich weiter wehrte, drückten die BGS-Beamten seinen Oberkörper auf die Schenkel. Laut „SPIEGEL“ sieht ein rechtsmedizinisches Gutachten „gravierende Anzeichen für ein Ersticken“. Gegen die beteiligten BGS-Beamten ist derzeit ein Ermittlungsverfahren anhängig. Nach Informationen des „SPIEGELS“ (Nr. 44/2001) hat das Bundesministerium des Innern inzwischen einen neuen Spezialhelm für den Einsatz gegen abzuschiebende Ausländer zugelassen. Dieser soll zusammen mit einem Gurt („Body Cuff“) eingesetzt werden.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Der Umstand, dass eine Abschiebung durch Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) begleitet wird, ist grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass ein Ausländer zuvor der Aufforderung, das Bundesgebiet zu verlassen, nicht freiwillig nachkommt. Die Entscheidung darüber, ob eine Sicherheitsbegleitung erforderlich ist, trifft der BGS u. a. auf der Grundlage der ihm von der die Abschiebung veranlassenden Landesbehörde mitgeteilten Angaben im Hinblick auf eine zu erwartende Renitenz des Ausländers. So mussten z. B. im Jahr 2000 von den 32 443 vollzogenen Abschiebungen auf dem Luftweg 3 458 Abschiebungen durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder begleitet werden. Dabei kam es im Berichtszeitraum in 154 Fällen zu Angriffen von Rückzuführenden auf Polizeivollzugsbeamte des BGS, die zum Teil mit Verletzungen der Beamten einhergingen.

Um die Bediensteten wirksam vor Verletzungen zu schützen, wurden für den BGS die genannten Hilfsmittel zur Durchführung von Rückführungen gewaltbereiter Ausländer eingeführt. Darüber hinaus dienen diese Mittel auch dem Schutz des Ausländers vor Selbstverletzungen, welche sie sich z. B. durch das Schlagen mit dem Kopf gegen eineWand selbst beibringen wollen, um die Rückführung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Die Bundesregierung wird auch künftig alle Schritte ergreifen, um eine sichere und effektive Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer – erforderlichenfalls auch gegen deren Willen – durchzusetzen.

1. Welche neueren – auch rechtsmedizinischen – Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Umstände des Todes des A. A. im Mai 1999 vor?

Die Klärung der Todesumstände des Herrn A. sind weiterhin Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Die Bundesregierung nimmt insoweit Bezug auf die Bundestagsdrucksache 14/1278 vom 24. Juni 1999.

2. Welcher Sachstand im Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGSBeamten
ist der Bundesregierung bekannt?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Trifft es zu, dass ein neuer Spezialhelm im Zusammenhang mit Abschiebungen
eingesetzt werden soll?
Wenn ja:
a) Warum ordnet die Bundesregierung nicht den Verzicht auf die Anwendung
von Gewalt im Zusammenhang mit Abschiebungen an?
b) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung
eines neuen Spezialhelms veranlasst?

Siehe Vorbemerkung

c) Was ist der Bundesregierung über
– die Konstruktion des neuen Spezialhelms
– den Hersteller des Helms
bekannt?

Der Kopf- und Beißschutz wurde durch Modifizierungen eines aus dem Sportbereich stammenden Kopfschutzes im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) entwickelt. Änderungsbedarf war u. a.:
– Verzicht auf eine Kinnbefestigung,
– Verzicht auf ein Visier bzw. Schutzgitter,
– Gute Belüftung und Gewährleistung der freien Atmung und
– Anbringung eines weit vorgezogenen Beißschutzes.
Hersteller ist die Firma Ehi-Tec aus Ehingen, die schon mehrere Produkte für den Bund geliefert hat.

d) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Helms nicht erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?

Der Kopfschutz wurde durch Rechtsmediziner, Arbeitsmediziner und Polizeiärzte überprüft und als geeignetes Hilfsmittel bewertet. Durch sorgfältige Personalauswahl, intensive und kontinuierliche Aus- und Fortbildung und ständiges Üben mit diesem Einsatzmittel ist die sichere Anwendung gewährleistet.

4. Trifft es zu, dass außerdem ein neues Gurtsystem („Body Cuff“) eingesetzt werden soll?
Wenn ja:
a) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung dieses Gurtsystems veranlasst?

Siehe Vorbemerkung

b) Was ist der Bundesregierung über
– die Konstruktion des neuen Gurtsystems
– den Hersteller des Gurtsystems
bekannt?

Das Gurtsystem „Body-Cuff“ ist ein stufenloses Halte- und Festlegesystem für Hände und Beine. Es kann abgestimmt auf die Renitenz des Rückzuführenden eingesetzt werden und ermöglicht verschiedene Bewegungsfreiheiten ohne Aufgabe der Kontrolle.
Hersteller ist die Firma Hoffmann Tactical Innovations, San Diego, U.S.A. Der „Body-Cuff“ wird in Amerika seit mehreren Jahren u. a. auch in der Justiz angewendet.

c) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Gurtsystems nicht erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?

Hierzu wird auf Antwort zu Frage 3d. verwiesen.