Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode
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Drucksache 14/
7904
18. 12. 2001
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Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/7719 –
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des
Bundesministeriums des Innern vom 17. Dezember 2001 übermittelt. Die
Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fesselungen bei Abschiebungen
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Mai 1999 starb der sudanesische Asylsuchende A. A. infolge der Gewaltanwendung,
mit der Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) seinen Widerstand gegen die
Abschiebung brechen wollten. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER
SPIEGEL“ (Nr. 47/2001) wurde A. A. für den Flug nach Khartoum mit elf
Plastikfesseln, vier Klettbändern und einem 4,90 Meter langen Seil
verschnürt.Weil er sich weiter wehrte, drückten die BGS-Beamten seinen Oberkörper
auf die Schenkel. Laut „SPIEGEL“ sieht ein rechtsmedizinisches Gutachten
„gravierende Anzeichen für ein Ersticken“. Gegen die beteiligten BGS-Beamten ist
derzeit ein Ermittlungsverfahren anhängig. Nach Informationen des „SPIEGELS“ (Nr.
44/2001) hat das Bundesministerium des Innern inzwischen einen neuen Spezialhelm
für den Einsatz gegen abzuschiebende Ausländer zugelassen. Dieser soll zusammen
mit einem Gurt („Body Cuff“) eingesetzt werden.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Der Umstand, dass eine Abschiebung durch Polizeivollzugsbeamte des
Bundesgrenzschutzes (BGS) begleitet wird, ist grundsätzlich darauf
zurückzuführen, dass ein Ausländer zuvor der Aufforderung, das Bundesgebiet zu
verlassen, nicht freiwillig nachkommt. Die Entscheidung darüber, ob eine
Sicherheitsbegleitung erforderlich ist, trifft der BGS u. a. auf der Grundlage
der ihm von der die Abschiebung veranlassenden Landesbehörde mitgeteilten
Angaben im Hinblick auf eine zu erwartende Renitenz des Ausländers. So mussten
z. B. im Jahr 2000 von den 32 443 vollzogenen Abschiebungen auf dem Luftweg 3
458 Abschiebungen durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
begleitet werden. Dabei kam es im Berichtszeitraum in 154 Fällen zu Angriffen
von Rückzuführenden auf Polizeivollzugsbeamte des BGS, die zum Teil mit
Verletzungen der Beamten einhergingen.
Um die Bediensteten wirksam vor Verletzungen zu schützen, wurden für den BGS
die genannten Hilfsmittel zur Durchführung von Rückführungen gewaltbereiter
Ausländer eingeführt. Darüber hinaus dienen diese Mittel auch dem Schutz
des Ausländers vor Selbstverletzungen, welche sie sich z. B. durch das
Schlagen mit dem Kopf gegen eineWand selbst beibringen wollen, um die
Rückführung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Die Bundesregierung wird auch künftig alle Schritte ergreifen, um eine
sichere und effektive Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer –
erforderlichenfalls auch gegen deren Willen – durchzusetzen.
1. Welche neueren – auch rechtsmedizinischen – Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über die Umstände des Todes des A. A. im Mai 1999 vor?
Die Klärung der Todesumstände des Herrn A. sind weiterhin Gegenstand
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Die Bundesregierung nimmt insoweit
Bezug auf die Bundestagsdrucksache 14/1278 vom 24. Juni 1999.
2. Welcher Sachstand im Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGSBeamten
ist der Bundesregierung bekannt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Trifft es zu, dass ein neuer Spezialhelm im Zusammenhang mit Abschiebungen
eingesetzt werden soll?
Wenn ja:
a) Warum ordnet die Bundesregierung nicht den Verzicht auf die Anwendung
von Gewalt im Zusammenhang mit Abschiebungen an?
b) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung
eines neuen Spezialhelms veranlasst?
Siehe Vorbemerkung
c) Was ist der Bundesregierung über
– die Konstruktion des neuen Spezialhelms
– den Hersteller des Helms
bekannt?
Der Kopf- und Beißschutz wurde durch Modifizierungen eines aus dem
Sportbereich stammenden Kopfschutzes im Auftrag des Bundesministeriums des
Innern (BMI) entwickelt. Änderungsbedarf war u. a.:
– Verzicht auf eine Kinnbefestigung,
– Verzicht auf ein Visier bzw. Schutzgitter,
– Gute Belüftung und Gewährleistung der freien Atmung und
– Anbringung eines weit vorgezogenen Beißschutzes.
Hersteller ist die Firma Ehi-Tec aus Ehingen, die schon mehrere Produkte für den Bund
geliefert hat.
d) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Helms nicht erneut
zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?
Der Kopfschutz wurde durch Rechtsmediziner, Arbeitsmediziner und
Polizeiärzte überprüft und als geeignetes Hilfsmittel bewertet. Durch
sorgfältige Personalauswahl, intensive und kontinuierliche Aus- und
Fortbildung und ständiges Üben mit diesem Einsatzmittel ist die sichere
Anwendung gewährleistet.
4. Trifft es zu, dass außerdem ein neues Gurtsystem („Body Cuff“) eingesetzt
werden soll?
Wenn ja:
a) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung dieses Gurtsystems
veranlasst?
Siehe Vorbemerkung
b) Was ist der Bundesregierung über
– die Konstruktion des neuen Gurtsystems
– den Hersteller des Gurtsystems
bekannt?
Das Gurtsystem „Body-Cuff“ ist ein stufenloses Halte- und Festlegesystem für
Hände und Beine. Es kann abgestimmt auf die Renitenz des Rückzuführenden
eingesetzt werden und ermöglicht verschiedene Bewegungsfreiheiten ohne
Aufgabe der Kontrolle.
Hersteller ist die Firma Hoffmann Tactical Innovations, San Diego, U.S.A. Der
„Body-Cuff“ wird in Amerika seit mehreren Jahren u. a. auch in der Justiz
angewendet.
c) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Gurtsystems nicht
erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?
Hierzu wird auf Antwort zu Frage 3d. verwiesen.